a) Wünschenswertige Disdisziplin bei unzulänglich zurückerstatteten Gefühlen. Diskriminologen schätzen sie als Motiv.
b) Fundlage, um Umstände zu erzeugen zu finden, welche es nicht gibt.
c) Selbstzweckdienliche Tätlichkeit.
Von phrasardeur
a) Wünschenswertige Disdisziplin bei unzulänglich zurückerstatteten Gefühlen. Diskriminologen schätzen sie als Motiv.
b) Fundlage, um Umstände zu erzeugen zu finden, welche es nicht gibt.
c) Selbstzweckdienliche Tätlichkeit.