Vetraglich geregelte Schnittstelle z. B. als Summbiose. Hauptgegenstand dieses Kontraktes ist für gewöhnlich die Konkubinähe.
Konkubinaht /die
Von phrasardeur
Vetraglich geregelte Schnittstelle z. B. als Summbiose. Hauptgegenstand dieses Kontraktes ist für gewöhnlich die Konkubinähe.
In einer Konkubination leben viele Paare unverheiratet zusammen, was auch förderlich ist für die Konkubinatalität.