Ein Kommentar

  1. solangs kein Borgkoli ist und man ihm nach der Zubereitung wieder zurückgeben muss.
    Lumenkohl sollte man in jedem Fall vermeiden, es sei denn man mag im Dunkeln leuchten (was ja durchaus auch mal sinnvoll sein kann).
    Paartoffeln dürfen seit Neuestem nur noch an Lebensabschnittsgefährtenbesitzer abgegeben werden.
    Bei den Obzwergschlingen ist man sich noch nicht sicher, ob man sie vielleicht ganz vom Markt nehmen soll. Zuchtzini werden dagegen vermehrt im Schlafwollzug eingesetzt.

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