a) Entschleunigungsapparatur, wenn die Notbremse (= Zweitbremse) versackt, häufig von Drittbrettfahrern (vgl. Trittbett) verwendet
b) Vorrichtung zur Verhinderung eines Zudritts ( Zudritts). Die einfachste Form ist ein Schild mit der Auschrift “Zudritt verboten!”. Hier weiß man, dass ein Zuckgang nur für Eizellpersonen, Pärchen oder Gruppen mit mehr als drei Personen gewährt wird.
Drittbremse /die
Von bruno
Fühl‘ mich wie das tritte Rad am Wagen.
Aber zu tritt ist man doch immer schlauer !?
Drittbettfahrer ?
[…] Hölzerne Mitfahr-Mögschlichkeit zum Stehendschlafen. […]