Kinghaken /der

Von phrasardeur

a) Schlag von unten gegen den oben, insbes. den König.
b) Meist sehr gleingedruckte und sich zum Nachteil des Empfängers auswirkende Vertragsklausel od. Ähnliches, weshalb man einen König nur gegen ausdrückliches Rückgabe- od. Umtauschrecht annehmen sollte.
c) Despotsflüchtling. Hat sein Königreich für einen Hasen gegeben. Welchen er nun reitend schlägt.

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