Vorschriftensammlung im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Übergang von Nahrungsmitteln (Verderbgut) einer Person (Verderbenlasser) bei ihrem Tode (Magenverderben?) auf eine oder mehrere andere Personen (Verderbnehmer). Besonders delikat wenn kein Esstament errichtet wurde. Vgl hierzu auch Rückkerricht
Verderbrecht /das
Von phrasardeur
Ein Verderbrechner zählt die Anzahl F*** und S*** in Songtexten und klebt dann das werbewirksame „Parental Advisory, Explicit Content“ auf den Tonträgen