3 Kommentare

  1. Noch lebender Erblasser, der seine Erben und Erbinnen (Erbsen) mit der Aussicht auf zukünftigen Reichtum zu allen Feiertagen inklusive Geburtstag zwangseinlädt und dann grauenvoll zutextet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.