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Potentielle Förderer

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Recherche Quellen:

  • http://www.kulturfoerderung.ch/
  • http://literaturschweiz.ch/
  • http://www.a-d-s.ch/

Webseiten mit aktuellen Ausschreibungen:

  • http://www.a-d-s.ch/home/index.php?id=403

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Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia

Schweizer Kulturstiftung
Sparten: Design, Jazz, Klassik, Literatur, Neue Medien, Tanz, Theater, visuelle KunstRegionen: ganze SchweizZweck: Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ist eine Stiftung öffentlichen Rechts und wird vollumfänglich vom Bund finanziert. Sie ist subsidiär, also ergänzend zur Kulturförderung von Kantonen und Gemeinden tätig. Pro Helvetia ist zuständig für Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Im Auftrag der Eidgenossenschaft fördert Pro Helvetia das künstlerische Schaffen in der Schweiz, trägt im Inland zum kulturellen Austausch bei, fördert die Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland und setzt sich für Kunstvermittlung ein. Die Stiftung fällt ihre Förderentscheide autonom.Pro Helvetia fördert das künstlerische Schaffen aus der Schweiz mit Blick auf Vielfalt und nationale wie internationale Ausstrahlung. Sie unterstützt Vorhaben, die der Entstehung und Verbreitung von künstlerischen Werken dienen, zum kulturellen Austausch zwischen den Sprachregionen der Schweiz oder zur Kunstvermittlung beitragen. Als nationale Stiftung spricht Pro Helvetia ausschliesslich Beiträge an Werke und Projekte von überregional anerkannten Kunstschaffenden oder Kultureinrichtungen.Förderschwerpunkte: Die Kulturstiftung unterstützt Projekte aus den Visuellen Künsten, der Musik, dem Theater, dem Tanz, der Literatur und Gesellschaft ebenso wie interdisziplinäre Projekte.• Visuelle Künste: Ausstellungen, Kunstpublikationen, Performances.
• Literatur und Gesellschaft: Werkbeiträge, Publikationen, Übersetzungen, Veranstaltungen (Lesereisen, Festivals, Ausstellungen).
• Musik: Kompositionen, Tonträger, Uraufführungen, Tourneen.
• Theater: Produktionen, Gastspiele, Tourneen.
• Tanz: Produktionen, Gastspiele, Tourneen.
• Interdisziplinär: Werkbeiträge, Festivals, Präsentationen.Pro Helvetia unterstützt zudem Wissensaustausch-, Vermittlungs- und Nachwuchsprojekte. Mehr Informationen zur Nachwuchsförderung in den einzelnen Sparten erhalten Sie auf der Pro Helvetia Webseite.
Die Fördertätigkeit der Schweizer Kulturstiftung ist an Qualitätskriterien und gesetzliche Vorgaben gebunden. Diese sind in den Wegleitungen für Gesuchstellende und Reglementen beschrieben, welche auf der Pro Helvetia Webseite zu finden sind.Ein Netz von Aussenstellen ergänzt die weltweite Verbreitung von Schweizer Kultur. In Zusammenarbeit mit den Verbindungsbüros in Kairo, Johannesburg, New Delhi und Shanghai ermöglicht die Stiftung Studio- und Rechercheaufenthalte.Gesuche: Sämtliche Gesuche reichen Sie über das elektronische Gesuchsportal www.myprohelvetia.ch ein.
Webseite: http://www.prohelvetia.ch/
E-Mail: info@prohelvetia.ch
Telefon: +41 44 26 77 171
Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia
Hirschengraben 22
Postfach
CH-8024 Zürich

Bundesamt für Kultur (BAK), Kulturfonds

Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds (ehemals Pro Arte und Gleyre-Stiftung) hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung Kunstschaffender in finanziell schwierigen Situationen.
Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern
Sparten: Comic, Jazz, Klassik, Literatur, Rock/Pop/Chanson, visuelle Kunst, World MusicRegionen: ganze SchweizZweck: Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds (ehemals Pro Arte und Gleyre-Stiftung) hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung Kunstschaffender in finanziell schwierigen Situationen. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden.Förderschwerpunkte: Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfritstige künstlerische Recherchen und Projekte. Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 1000 und 10000 Franken.Zielgruppe: Professionelle Schweizer Kulturschaffende.Ausschlusskriterien: Kunstschaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- und Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden.Gesuche: Das Anmeldeformular kann jeweils ab Juli vom Internet heruntergeladen werden. Die Gesuche werden der Kommission des Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Webseite: http://www.bak.admin.ch/
E-Mail: swissart@bak.admin.ch
Telefon: +41 (0 58 )4 629268
Fax: +41 31 32 27 834
Bundesamt für Kultur, Sektion Kulturschaffen, Kulturfonds
Hallwylstrasse 15
CH-3003 Bern

 

Fuka Fonds (Stadt Luzern)

http://www.kulturfoerderung.ch/de/address/48/
…Beiträge aus dem Fonds zur Unterstützung kultureller Aktivitäten (FUKA-Fonds). Dieser Fonds dient der Förderung von Projekten und Veranstaltungen mit einem Bezug zur Stadt Luzern. Besonderes Augenmerk liegt auf der Innovationsförderung und der Anschubfinanzierung….
… Literatur: Druckkostenbeiträge in den Bereichen Belletristik und Lyrik….
… Zielgruppe: Niederlassung bzw. kultureller Hauptwirkungsort in der Stadt Luzern….

Gesuche: Projektbeschrieb, Projektbeteiligte, Budget, Finanzierungsplan, Nachweis über Bezug zur Stadt Luzern / Hauptwirkungsort Stadt Luzern.Abgabedatum: Das Gesuch muss mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung und spätestens drei Wochen vor der Sitzung auf der Geschäftsstelle vorliegen. In der Regel finden alle sechs bis acht Wochen Sitzungen statt. Die Sitzungstermine sind auf der Website der Stadt Luzern abrufbar.
Webseite: http://www.fuka.stadtluzern.ch/
E-Mail: verena.omlin@stadtluzern.ch
Kontakt: Verena Omlin
Telefon: +41 41 20 88 203
Fax: +41 41 20 88 559
Stadt Luzern, FUKA-Fonds
Hirschengraben 17
Stadthaus
CH-6002 Luzern

Kt. Luzern

http://www.kulturfoerderung.ch/de/address/291/

Kanton Luzern, Kulturförderung
Allgemeine Kulturförderung des Kantons Luzern
Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, visuelle Kunst, World MusicRegionen: LuzernZweck: Die kantonale Kulturförderung kann wertvolle und kantonal bedeutende kulturelle Projekte und Veranstaltungen auf Gesuch hin unterstützen. Die Kulturförderungskommission prüft die Gesuche und stellt Antrag an das Departement. Der Kanton und die Stadt Luzern fördern – neben der laufenden Förderung auf Gesuche – gemeinsam Künstlerinnen und Künstler durch jährliche Werkbeiträge. Die Wettbewerbskommission entscheidet, welche künstlerischen Bereiche jeweils zur Ausschreibung gelangen. Detaillierte Infos unter: www.werkbeitraege.ch oder www.werkbeitraege@lu.ch.Förderschwerpunkte: Projektförderung auf Gesuch hin und Werkbeiträge per Ausschreibung
Zielgruppe: Es können Gesuche von Luzerner Kultur- und Kunstschaffenden (primär ist der Wohnsitz massgebend) eingereicht werden, bzw. Projekte, die einen direkten Bezug zum Kanton Luzern haben.Ausschlusskriterien: Förderungskriterien: Qualität, herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Bedeutung für den Kanton/überregionale Bedeutung, Engagement und Art der Kulturvermittlung, öffentliche Wirkung und Resonanz, Aktualität, Professionlität, Erfahrungs- und Leistungsausweis, Kosten-Nutzen-Verhältnis. Subsidiarität wird vorausgesetzt. Keine Kulturförderungskriterien sind Bedürftigkeit, Ausbildung und einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten. Lokale Vereinskultur kann nicht mit kantonalen Kulturförderungsgeldern unterstützt werden.Gesuche: Deckblatt (siehe www.kultur.lu.ch), Projektbeschrieb, Projektbeteiligte/Biographie, Budget, Finanzierungsplan (vor allem private und kommunale Beteiligung), Einzahlungsschein sowie spartenspezifische Unterlagen gemäss Deckblatt. Gesuchstellende werden gebeten, ihre Gesuche um Projektbeiträge ab sofort digital einzureichen: Gesamtes Dossier als EIN pdf-Dokument per Mail. Das Dossier sollte die Datenmenge von 5 MB nicht überschreiten.Abgabedatum: Die Kulturförderungskommission tagt in den Monaten März, Juni, September und Dezember. Die Eingabe der Gesuche muss einen Monat vor dem Tagungsmonat erfolgen, d.h. jeweils auf den 1. des Vormonats. Die Antworten treffen bis spätestens Ende des Tagungsmonats bei den Gesuchstellenden ein.
Webseite: http://www.lu.ch/
E-Mail: kultur@lu.ch
Telefon: +41 41 22 85 910
KANTON LUZERN Bildungs- und Kulturdepartement, Kulturförderung
Bahnhofstrasse 18
CH-6002 Luzern

Migros Kulturprozent

Genossenschaft Migros Luzern, Migros-Kulturprozent
Förderung von kulturellen, sozialen und wirtschaftspolitischen Aktivitäten im Genossenschaftsgebiet der Migros Luzern
Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, visuelle Kunst, World MusicRegionen: Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, ZugZweck: Mit gesellschaftspolitisch sinnvollen Aktivitäten, dem Migros-Ideengut angepasst, will die Migros Luzern im kulturellen, sozialen und wirtschaftspolitischen Bereich einen Dienst an der Gesellschaft erfüllen.Förderschwerpunkte: Grundsätzlich unterstützt die Genossenschaft Migros Luzern kulturelle und soziale Institutionen, welche nicht selbsttragend, gewinnorientiert oder kommerziell tätig sind. Es werden vor allem Projekte unterstützt, die ohne Migros-Hilfe nicht realisierbar sind. Neuen, unkonventionellen Gesuchen steht die Migros positiv gegenüber. Alle Regionen des Wirtschaftsgebietes der Genossenschaft Migros Luzern werden angemessen einbezogen.Ausschlusskriterien: Nicht unterstützt werden in der Regel:
– bereits stattgefundene Veranstaltungen,
– zu spät eingereichte Gesuche (bis 4 Wochen vor der Veranstaltung),
– Einzelpersonen allgemein und in Form von Stipendien, Werkbeiträgen, Dissertationen,
– Institutionen in Form von Mitglieder- oder Jahresbeiträgen,
– Benefiz-Veranstaltungen,
– Anlässe und Projekte mit religiösem Inhalt oder sektiererischem Hintergrund; Projekte die der Vermittlung umstrittener Methoden und Inhalte dienen,
– Produktionsbeiträge für Theaterstücke, Filme, Bücher, Tonträger usw.Gesuche: Gesuche um Unterstützung müssen mindestens 6 Wochen vor Veranstaltung oder Projektstart schriftlich eingereicht werden. Daraus sollten alle relevanten Angaben ersichtlich sein (Kontaktkoordinaten, Projektbeschrieb, Detailbudget, Unterstützungswunsch usw.).Bemerkungen:
Webseite: http://www.migros-kulturprozent.ch/default.aspx?categoryid=1068
E-Mail: Migros-Kulturprozent@migrosluzern.ch
Kontakt: Alain Roth
Genossenschaft Migros Luzern, Kulturelles und Soziales
Schweizerhofquai 1
CH-6004 Luzern

 

Kanton Uri, Kulturförderung

Unterstützt Projekte von Urner Kunst- und Kulturschaffenden.
Allgemeine Kulturförderung des Kantons Uri
Sparten: Comic, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, visuelle Kunst, World MusicRegionen: UriZweck: Unterstützt Projekte von Urner Kunst- und Kulturschaffenden.Förderschwerpunkte: In der Regel einmalige Beiträge. Ausbildungsstipendien (z.B. für Ausbildungen an der Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK) oder der Musikhochschule Luzern (MHS) (siehe separat erfasste Adressen)). Förderungsbeiträge, Projekt- und Produktionsbeiträge, Druckkostenbeiträge, Werkankäufe, Jugend- und Jugendkulturprojekte. Viermonatiger Aufenthalt in Wohnatelier in New York (durch die von Josef Schuler betreute Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth.Ausschlusskriterien: Urner Kunst- und Kulturschaffende und solche, die in Uri wohnen. Ebenso besteht eine Beitragsmöglichkeit, wenn Projekte oder Veranstaltungen einen direkten Bezug zum Kanton Uri haben.Gesuche: Gesuche mit Personalien, Bank- und Postscheckkonto, Projekttitel und -beschrieb, Budget und Finanzierungsplan (erwarteter Beitrag, Eigenleistungen, Finanzierung und Angeschriebene), Beilagen (Zeitungsrezensionen, Kritiken, Textproben, Kataloge etc.). Angaben über die am Projekt Beteiligten: fachliche Qualifikationen, Ausbildung, Erfahrungen, Werknachweis.
Webseite: http://www.ur.ch/kultur
E-Mail: josef.schuler@ur.ch
Telefon: +41 41 87 52 055(Stipendien)
Fax: +41 41 87 52 087
Amt für Kultur
Klausenstrasse 4
CH-6460 Altdorf

 

Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth

Die Kunst- und Kulturstiftung „Heinrich Danioth“ wurde 1981 gegründet und beweckt die Förderung von Urner Kunst- und Kulturschaffenden durch finanzielle Unterstützung der Projekte und Arbeiten.
Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden mit Bezug zum Kanton Uri
Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, visuelle Kunst, World MusicRegionen: UriZweck: Die Kunst- und Kulturstiftung „Heinrich Danioth“ wurde 1981 gegründet und beweckt die Förderung von Urner Kunst- und Kulturschaffenden durch finanzielle Unterstützung der Projekte und Arbeiten.Förderschwerpunkte: Auslandstipendium, Urner Werkjahr, Förderungs- und Projektbeiträge, Werkankäufe
Zielgruppe: Kunst- und Kulturschaffende, die im Kanton Uri wohnen, heimatberechtigt oder mit ihm sonst besonders verbunden sind.Ausschlusskriterien: Die Bewerbungen sind beschränkt auf Urnerinnen und Urner, in Uri Wohnhafte und auf Werke mit Bezügen zu Uri.Gesuche: Ausschreibungsunterlagen anfordern. Personalien (auch Bürgerort), Adresse, Telefon, Fax; Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische oder kulturelle Tätigkeit, der Ausbildung usw. Repräsentative Unterlagen (Werknachweis) über die bisherige künstlerische oder kulturelle Arbeit. Dokumentation zum künstlerischen Projekt, das gefördert werden soll, Angabe der Unterstützungsart und der Beitragshöhe. (Gesamt-Preissumme beträgt jährlich Fr. 26’000.-).Abgabedatum: Anmeldung bis 31. Januar, Jurierung jährlich im März.
Webseite: http://www.ur.ch/de/bkd/afk/kulturfoerderung-m486
E-Mail: josef.schuler@ur.ch
Kontakt: Josef Schuler
Telefon: +41 41 87 52 096
Fax: +41 41 87 52 087
Bildungs- und Kulturdirektion Uri, Kunst- und Kulturstiftung Heinrich Danioth
Klausenstrasse 4
CH-6460 Altdorf

 Zentralschweizer Literaturförderung Wettbewerb

http://www.sz.ch/xml_1/internet/de/application/d999/d998/d25479/d25489/d835/p843.cfm

Alle zwei Jahre schreiben die sechs Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden; mit der Ausschreibung 2015/16 nun bereits zum neunten Mal.

Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat gemäss Reglement eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Regula Walser, Lektorin, Zürich (Präsidentin); Katja Alves, Autorin, Zürich; Alexandra von Arx, Literaturkritikerin, Burgdorf; Matthias Burki, Verleger, Luzern; Ulrike Ulrich, Autorin, Zürich.

Begleitet vom Schwyzer Kulturbeauftragten Franz-Xaver Risi kann die Jury in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000 bis 25 000 Franken vergeben, davon mindestens einen Beitrag von 5 000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Zugelassen sind alle literarischen Formen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerb statt. (Nächste Ausschreibung 2018, Kontaktperson Theatertextförderung: Christian Sidler, Kulturbeauftragter Kanton Obwalden; Telefon 041/666 64 07).

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung mindestens seit 3 Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweisen. Eingereicht werden dürfen nur Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Manuskripte sollen mindestens 30 Seiten, jedoch maximal 50 Seiten umfassen. Pro Person ist nur 1 Eingabe gestattet.

Aktuelle Ausschreibung 2015/16

Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Bitte beachten Sie das dafür notwendige Vorgehen bei der Einreichung Ihres Textes.

Eingabefrist: 31. Juli 2015
Juryentscheid: November/Dezember 2015
Preisübergabe: Frühjahr 2016

 

Jurymitglieder:

eine Fachjury mit fünf Mitgliedern
gewählt: Regula Walser, Lektorin, Zürich (Präsidentin); Katja Alves, Autorin, Zürich; Alexandra
von Arx, Literaturkritikerin, Burgdorf; Matthias Burki, Verleger, Luzern; Ulrike Ulrich, Autorin, Zürich.
Mit beratender Stimme vertritt Franz
Xaver Risi, Kulturbeauftragter des Kantons Schwyz, die KBKZ

 

Jubiläumsstiftung der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft

Die Jubiläumsstiftung fördert die Wissenschaft und Forschung, künstlerische Projekte und andere kulturelle Bestrebungen durch finanzielle Beiträge.
Förderung der Wissenschaft, der Künste und anderer kultureller Bestrebungen
Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, visuelle KunstRegionen: ganze SchweizZweck: Die Jubiläumsstiftung fördert die Wissenschaft und Forschung, künstlerische Projekte wie Ausstellungen, Theater, Film und Konzerte sowie die allgemeine Kulturpflege wie Sanierung und Renovierung von historisch wertvollen Gebäuden durch finanzielle Beiträge an Institutionen, Personengruppen oder Einzelpersonen, die in der Schweiz auf diesem Gebiet tätig sind.Jährlich werden zwischen 20 und 30 Projekte im Umfang von insgesamt rund CHF 400‘000.- unterstützt. Die Auszahlungen bewegen sich pro Projekt zwischen CHF 5‘000.- und CHF 40‘000.-Ausschlusskriterien: Kolloquium, Seminar, Tagung, Kongress
Ausbildung, Weiterbildung, Studien, Stipendien, Auslandprojekte, Auslandaufenthalte
Unterstützungsbeiträge jedwelcher Art (z.B. Glücksspiele, Suchtmittel, Sexuelle Anspielungen, etc.)
Einflüsse auf die Umwelt: (Emissionen, Materialeinsatz, etc.)
Defizitgarantie
NachfinanzierungGesuche: Der Stiftungsrat der Jubiläumsstiftung tritt nur einmal jährlich im Oktober zusammen. An der Sitzung werden Gesuche für konkrete Projekte und Anlässe behandelt, die nach der Sitzung des Stiftungsrates stattfinden resp. starten.Abgabedatum: Gesuche für Projekte können für das laufende Jahr nur bis Ende August eingereicht werden. Neue Gesuche werden erst wieder ab Januar behandelt. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung des Realisierungsdatums.
Gesuchstellung:
http://www.mobi.ch/de/die-mobiliar/engagement/vergabungen-jubilaeumsstiftung.html
E-Mail: jubilaeumsstiftung@mobi.ch
Kontakt: Viviane Mörmann
Telefon: +41 31 38 99 634
Jubiläumsstiftung der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Bundesgasse 35
CH-3001 Bern

 

UBS Kulturstiftung

Förderung des kulturellen, künstlerischen und wissenschaftlichen Schaffens
Sparten: Architektur, Film, Klassik, Literatur, visuelle KunstRegionen: ganze SchweizZweck: Ziel der UBS Kulturstiftung ist es, den Austausch zwischen Kunstschaffenden und Gesellschaft, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und insbesondere die Entstehung und Vermittlung des aktuellen Kultur- und Kunstschaffens zu fördern.Dabei unterstützt die UBS Kulturstiftung sowohl professionelle Kunst- und Kulturschaffende mit Schweizer Nationalität oder Wohnsitz in der Schweiz als auch Kulturprojekte mit engem Bezug zur Schweiz sowie Ankäufe bedeutender Objekte durch Museen mit kulturhistorischem oder kunstwissenschaftlichem Profil.Ziel: Auf der Grundlage ihrer Zweckbestimmung verfolgt die UBS Kulturstiftung das Ziel einer eigenständigen, die öffentliche und die private Kulturfinanzierung ergänzenden Praxis der Förderung und Unterstützung. Diese berücksichtigt die unterschiedlichen kulturellen Sparten, die verschiedenen Sprachregionen und fördert nicht nur die Bewahrung, sondern insbesondere die Erneuerung des Kulturschaffens. Vor diesem Hintergrund setzt die Stiftung die zur Verfügung stehenden Mittel vor allem dort ein, «wo andere nicht in der Lage sind, das kulturelle und künstlerische Schaffen zu unterstützen» (Statuten UBS Kulturstiftung 1999).Förderschwerpunkte: Für jeden Förderbereich gelten unterschiedliche KriterienBildende Kunst:
• Persönliche Beiträge an das aktuelle Schaffen zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler
• Kunstmuseen beim Ankauf von Werken mit grosser Bedeutung in Bezug auf künstlerische Qualität, kunsthistorische Relevanz und öffentliches PotenzialDenkmalpflege & Archäologie:
• Projekte zur Konservierung und Restaurierung von öffentlich zugänglichen Gebäuden unter Denkmalschutz
• Projekte zur Erforschung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich «Denkmalpflege, Architektur und Archäologie»Film:
• Produktion professioneller Dokumentarfilme für’s KinoLiteratur:
• Persönliche Beiträge an zeitgenössische Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer
• Relevante Projekte zur Vermittlung und Auseinandersetzung mit Literatur mit Schwerpunkt in der SchweizMusik:
• Persönliche Beiträge an zeitgenössische Komponistinnen und Komponisten mit überregionaler Bedeutung
• Kompositionsaufträge für Konzertprogramme professioneller Instrumental- und Vokalensembles im Bereich Neue Musik
• Ur- oder Erstaufführung zeitgenössischer Werke mit engem Bezug zur Schweiz als relevanter Bestandteil von ProgrammenGeistes- & Kulturwissenschaften:
• Projekte mit wissenschaftlichem Anspruch zur Kulturgeschichte der Schweiz und zu philosophischen Fragen
• Projekte zur Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse mit gesellschaftlicher Bedeutung:
• Kulturhistorische Museen beim Ankauf von Objekten mit grosser kulturhistorischer Bedeutung und Aussagekraft.Ausschlusskriterien: Was wir nicht fördern (übergeordnet):
• Kulturschaffende ohne Schweizer Nationalität oder Schweizer Wohnsitz bzw. ohne engen Bezug zur Schweiz;
• Projekte für die andere Stellen der Stifterfirma – z. B. im Bereich Sponsoring – Beiträge leisten;
• Anträge von Gesuchstellerinnen und -stellern, die in Ausbildung stehen;
• Projekte im Kontext von Ausbildung und Weiterbildung wie z. B. Diplomprojekte, Dissertationen oder Schulprojekte;
• Projekte zur Finanzierung von Betriebskosten oder Substitution öffentlicher Aufgaben.Zu beachten: Für jeden Förderbereich gelten weitere separate Ausschlusskriterien (siehe Website)

Gesuche: Um telefonische Abklärung wird gebeten!
+41 44 234 36 06

Literatur Kriterien

 Im Förderbereich «Literatur» unterstützt die UBS Kulturstiftung Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, deren Werk überregionale Bedeutung erreicht hat. Zudem können Institutionen und Projekte unterstützt werden, die einen relevanten Beitrag zur Vermittlung und Auseinandersetzung mit Literatur leisten.

In diesem Bereich stehen der UBS Kulturstiftung verschiedene Instrumente wie «Förderbeitrag», «Anerkennungsbeitrag» oder «Projektbeitrag» zur Verfügung. Über die Förderwürdigkeit und die Form der Unterstützung entscheidet der Stiftungsrat . Zudem kann der Stiftungsrat aus eigener Initiative förderwürdige Literaturschaffende und Projekte mit einem Beitrag unterstützen. Bei seiner Beschlussfassung berücksichtigt er insbesondere die folgenden Positiv- und Negativkriterien.

Gefördert werden können:

  • das aktuelle Schaffen zeitgenössischer Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer;
  • Literaturschaffende mit überregionaler Bedeutung;
  • relevante Projekte zur Vermittlung und Auseinandersetzung mit Literatur mit Schwerpunkt in der Schweiz;
  • Positionen und Projekte mit innovativem Profil sowie öffentlicher und nachhaltiger Wirkung.

Nicht gefördert werden können:

  • Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer ohne Schweizer Nationalität oder Schweizer Wohnsitz;
  • Literaturschaffende, die in Ausbildung sind;
  • Projekte, die im Kontext von Ausbildung und Weiterbildung stattfinden;
  • Projekte zur Produktion (Druckkostenbeiträge) literarischer oder publizistischer Werke.
Webseite: http://www.ubs.com/stiftungen
E-Mail: sh-kulturstiftung@ubs.com
Telefon: +41 44 23 43 606
UBS Kulturstiftung
Augustinerhof 1
Postfach
CH-8098 Zürich

 

C. und A. Kupperstiftung

Die C. und A. Kupper-Stiftung fördert Künstlerinnen und Künstler in den Bereichen Musik, bildender Kunst und Literatur. Sie hat sich in den drei Förderungsbereichen die Mitarbeit von ausgewiesenen Fachleuten gesichert, die die Spendengesuche beurteilen und die Stiftung beraten. Folgende Kriterien werden zur Beurteilung von Gesuchen herangezogen: Kunstschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz sind in den Bereichen Malerei, Schriftstellerei oder Musik tätig. Die Bedürftigkeit als Gesuchsteller, Gesuchstellerin muss in geeigneter Form nachgewiesen werden. Die künstlerische Tätigkeit muss dokumentiert und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Detaillierte Informationen:
C. und A. Kupper-Stiftung,
Elisabeth Wolfer
Kurhausstrasse 3
CH-8032 Zürich
info(at)kupper-stiftung.ch
www.kupper-stiftung.ch

Gesuche werden laufend entgegengenommen.

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abzuklären:

Alfred Richterich Stiftung
Kulturförderung

Sparten: Architektur, Comic, Design, Klassik, Literatur, Neue Medien, Tanz, Theater, visuelle KunstRegionen: ganze SchweizZweck: Die Alfred Richterich Stiftung, gegründet 1990, fördert kulturelle, karitative und ökologische Bestrebungen.
Die Stiftung unterstützte in den Jahren 1990 bis 2013 in erster Linie innovative und kreative Initiativen und Projekte. Seit 2004 trägt die Stiftung zudem die kulturellen Einrichtungen und Aktivitäten auf der Furka Passhöhe (Institut Furkablick).
In den vergangenen 24 Jahren hat die Stiftung insgesamt über 15’000 Gesuche behandelt und über 2200 Projekte finanziell gefördert.
Der Stiftungsrat hat entschieden, dass die Alfred Richterich Stiftung ab 2014 von sich aus aktiv sein wird. Die Stiftung unterstützt in Zukunft auf eigene Initiative Institutionen, Organisationen und Projekte, die in den genannten Förderbereichen tätig sind.
In Folge der damit verbundenen Neuorganisation der Vergabungen nimmt die Alfred Richterich Stiftung ab 2013 keine Gesuche mehr entgegen.
Kontakt: Alfred Richterrich
Alfred Richterich Stiftung
Postfach 78
CH-6047 Kastanienbaum

Marianne und Curt Dienemann-Stiftung

Förderung junger Künstlerinnen und Künstler

Sparten: Jazz, Klassik, Literatur

Regionen: ganze SchweizZweck: Die 1986 gegründete Stiftung hat hauptsächlich zum Ziel, Ausbildungen im Bereich Musik und Werkentwicklungen im Bereich Literatur zu fördern.Förderschwerpunkte: Werkjahre, Förderungspreise und alle zwei Jahre ein Literaturwettbewerb (wird in der Presse ausgeschrieben).
Zielgruppe: Junge (bis 40 Jahre), begabte Literaturschaffende, Musikerinnen und Musiker, Komponistinnen und Komponisten schweizerischer Nationalität oder Künstlerinnen und Künstler, die ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben.Ausschlusskriterien: Keine Beiträge an Grundstudien, nur an Nachdiplomstudien. Literaturschaffende werden aufgrund vorliegender Manuskripte oder Veröffentlichungen unterstützt oder ausgezeichnet. In der Regel keine Beiträge an Produktionskosten von Aufführungen, Druckkosten, Konzert-Tourneen, Tonträgerprojekte und Instrumentenanschaffungen.Gesuche: Unterlagen mit Lebenslauf, Gesuchsstellung und Finanzierungsplan sind dem Geschäftsführer zuzustellen.Abgabedatum: Gesuche können jederzeit eingereicht werden.
E-Mail: imkontext@tic.ch
Kontakt: Karl Bühlmann
Telefon: +41 41 42 08 636
Fax: +41 41 42 08 637
Marianne und Curt Dienemann-Stiftung
Dreilindenstrasse 75
CH-6006 Luzern

Ernst Göhner Stiftung

Förderung von Institutionen und Gruppierungen
Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, visuelle Kunst, World MusicRegionen: ganze SchweizZweck: Die Ernst Göhner Stiftung ist eine gemeinnützig tätige Förderstiftung, die im Rahmen ihrer Zielsetzungen in erster Linie Projekte Dritter unterstützt. Sie ist konfessionell sowie parteipolitisch neutral und ungebunden. Sie unterstützt Projekte in den Bereichen Kultur, Umwelt, Soziales sowie Bildung und Wissenschaft unter Ausschluss von Projekten mit kommerziellem Hintergrund. Die Stiftung ist gesamtschweizerisch tätig, wobei in kleinerem Rahmen auch ausgewählte Projekte im Ausland mit einem Bezug zur Schweiz gefördert werden. Die Stiftung trägt bei ihren Aktivitäten den vielfältigen Aspekten des Stiftungszweckes Rechnung. Neben der angestrebten Vielfalt will sie aber auch in ausgewählten Bereichen Schwerpunkte setzen. Sie fördert nicht nur Arriviertes und Bestandenes, sondern ist offen gegenüber Veränderungsprozessen und sich neu abzeichnenden Bedürfnissen unserer Gesellschaft. Entsprechend unterstützt die Stiftung auch innovative Projekte mit Pioniercharakter, bei denen Erfolge kurzfristig nicht absehbar sind.Förderschwerpunkte: Projektbeiträge.Ausschlusskriterien: Die Stiftung fördert nur konkrete, in sich abgeschlossene und auf eine breite Wirkung ausgelegte Einzelprojekte. Sie unterstützt keine Einzelpersonen, sondern nur Institutionen oder Gruppierungen mit qualitativ überzeugenden Projekten. Die Ernst Göhner Stiftung beansprucht keine Exklusivität bei der Finanzierung von Projekten, sondern legt Wert auf eine breite Abstützung der Finanzierung jeweils in Zusammenarbeit mit anderen privaten und öffentlichen Institutionen. Die Einnahmen aus Eintritten sollen in einem angemessenen Verhältnis zu den Projektkosten stehen.Gesuche: Gesuche sind auf dem Postweg einzureichen.Abgabedatum: Gesuche müssen mindestens 4 Monate vor der Durchführung des Projekts (Premiere, Eröffnung o.ä.) bei der Stiftung eintreffen. Bitte legen Sie Ihrem Gesuch das ausgefüllte Formular bei, das von der Website www.ernst-goehner-stiftung.ch heruntergeladen werden kann.
Webseite: http://www.ernst-goehner-stiftung.ch/
E-Mail: info@ernst-goehner-stiftung.ch
Telefon: +41 41 72 96 633
Fax: +41 41 72 96 630
Ernst Göhner Stiftung
Artherstrasse 19
Postfach 350
CH-6301 Zug

 

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Wettbewerbe usw. (Förderung im nachhinein)

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Literaturpreise

http://www.kulturpreise.de/web/index.php

Bundesamt für Kultur (BAK), Wettbewerb Schweizer Literaturpreise

Würdigung des Schweizer Literaturschaffens
Wettbewerb
Sparten: Literatur
Regionen: ganze SchweizZweck: Das Bundesamt für Kultur verleiht im Rahmen eines Wettbewerbes jährlich fünf bis sieben Schweizer Literaturpreise. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten ein Preisgeld von je 25‘000 Franken und werden gezielt unterstützt, um ihre Werke in der Schweiz und im Ausland bekannt zu machen.Förderschwerpunkte: Am Schweizer Literaturwettbewerb können Schweizerinnen und Schweizer oder in der Schweiz wohnhafte Autorinnen und Autoren teilnehmen. Die Anmeldung gilt für ein im Vorjahr publiziertes literarisches Werk, das in einer der Landessprachen oder in einem der Schweizer Dialekte verfasst wurde. Die Eidgenössische Jury für Literatur bestimmt die Preisträgerinnen und Preisträger.Werke, die bereits eingereicht wurden, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.Bei Gemeinschaftswerken muss mindestens ein Gruppenmitglied das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Gesuche: Die Bewerberinnen und Bewerber können sich auf der Online-Förderplattform des BAK anmelden.
Abgabedatum: Jährlich. Jeweils zwischen dem 1. Juli und 15. August.
Webseite: https://www.gate.bak.admin.ch/fpf/public/home?execution=e2s1
E-Mail: literatur@bak.admin.ch
Kontakt: Christine Chenaux
Telefon: +41 58 46 29 265
Fax: +41 58 46 29 273
Bundesamt für Kultur, Sektion Kulturschaffen, Literatur
Hallwylstrasse 15
Schweiz-3003 Bern

Bundesamt für Kultur (BAK), Die schönsten Schweizer Bücher

Ziel des Wettbewerbs «Die schönsten Schweizer Bücher» ist es, die Buchgestaltung in der Schweiz zu fördern und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Wettbewerb und Jan-Tschichold-Preis
Sparten: Comic, Design, LiteraturRegionen: ganze SchweizZweck: Das Bundesamt für Kultur führt jährlich den Wettbewerb «Die schönsten Schweizer Bücher» durch. Die Jury des Wettbewerbs wählt die prämierten Bücher nach gestalterischen Kriterien aus. Prämierte Bücher erhalten ein Ehrendiplom, ausserdem werden sie in der Schweiz und auf Einladung auch im Ausland ausgestellt. Zugleich werden die Bücher in einem eigens für sie gestalteten Katalog vorgestellt.
Ziel des Wettbewerbs ist es, die Buchgestaltung in der Schweiz zu fördern und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Jan-Tschichold-Preis:
Parallel zum Wettbewerb «Die schönsten Schweizer Bücher» verleiht das Eidgenössische Departement des Innern seit 1997 den Jan-Tschichold-Preis und zeichnet damit eine ausserordentliche Leistung im Bereich der Buchgestaltung aus. Der Preis wird unabhängig von den eingereichten Publikationen vergeben und beträgt 15’000 Franken.Förderschwerpunkte: Angesprochen sind alle an der Buchgestaltung beteiligten Kreise. Die Wettbewerbseingabe muss jedoch durch die Gestalterin oder den Gestalter, den Verlag oder die Druckerei erfolgen. Mindestens eine dieser drei beteiligten Parteien muss in der Schweiz tätig sein.Ausschlusskriterien: Als Schweizer Buch gilt, wenn die Gestaltung entweder von einer Schweizerin oder einem Schweizer oder von einer in der Schweiz lebenden Person entworfen wurde; wenn der Verlag seinen Hauptsitz in der Schweiz hat; wenn die Druckerei ihren Hauptsitz in der Schweiz hat. Mindestens einer der drei Parteien muss in der Schweiz tätig sein. Es werden nur Bücher berücksichtigt, welche im Verlauf des Vorjahres erschienen sind.Gesuche: Die Registrierung erfolgt online. Anschliessend wird das Anmeldeformular ausgedruckt und zusammen mit dem Buch dem BAK zugestellt.
Abgabedatum: Jährlich. Jeweils zwischen 1. November und 10. Januar.
Webseite: https://www.gate.bak.admin.ch/fpf/public/home?execution=e4s1
E-Mail: anisha.imhasly@bak.admin.ch
Kontakt: Anisha Imhasly
Telefon: +41 31 32 22 699
Bundesamt für Kultur, Sektion Kunst und Design, Die schönsten Schweizer Bücher
Hallwylstrasse 15
CH-3003 Bern

Kasseler Literaturpreis für grotesken Humor

https://de.wikipedia.org/wiki/Kasseler_Literaturpreis

Der Kasseler Literaturpreis für grotesken Humor wird von der Stiftung Brückner-Kühner seit 1985 jährlich vergeben.
Mit ihm werden Schriftsteller ausgezeichnet, deren „Werk vom Grotesk-Komischen auf hohem künstlerischen Niveau geprägt ist“. Bis 1996 wurde der Preis auch an Literaturwissenschaftler vergeben, die sich als Forschungsschwerpunkt mit dem Komischen beschäftigt haben. Seither geht der Preis ausschließlich an Künstler. Er ist mit 10.000 Euro dotiert.

Seit 2004 vergibt die Stiftung zudem regelmäßig einen Förderpreis Komische Literatur für Autoren unter 35. Er ist mit 3.000 Euro dotiert.
Eine Eigenbewerbung ist jeweils nicht möglich. Die Förderpreisträger findet die Jury auf Vorschlag von Verlagen.

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