Hundraub
chinesische Variante eines ehemaligen deutschen Straftatbestands
chinesische Variante eines ehemaligen deutschen Straftatbestands
Der Beitrag wurde am Monday, den 6. October 2008 um 09:26 Uhr von frankR veröffentlicht und wurde unter Neutsch, Recht, Ethik, Wasien, Narrungsmittel abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

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Am 7. October 2008 um 12:09 Uhr
Hierzulande und wasser würde so einer hundzurechnungsfähig erklärt, obwohl das verspeiste Wauwau nicht mehr steuerpflichtig wäre.
Am 8. October 2008 um 09:49 Uhr
Ich schwör, Herr Wachtmeister, gestern Abend hab’ ich mein Hond hier hingestellt und heut’ morgen steht ein Kasawack da! Irgendsoein Hund hat mein Hond geraubt!
Das ist ja aber eher ein Tausch denn ein Raub!
Am 8. October 2008 um 10:46 Uhr
Oder ein Sau-Bär-Trick. Wobei dem Opfer statt einem Bären des Menschen bester Freund aufgebhunden wurde.