Schnull-Toleranz
Für die Warmbrust gibt es laut Waffen-Gesetz eine Schnull-Toleranz.
Für die Warmbrust gibt es laut Waffen-Gesetz eine Schnull-Toleranz.
Der Beitrag wurde am Monday, den 4. August 2008 um 15:09 Uhr von Armin Müller veröffentlicht und wurde unter Neutsch, Recht, Ethik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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