klauwarm
… ist heisse Ware, sofern bereits etwas abgekühlt.
… ist heisse Ware, sofern bereits etwas abgekühlt.
Der Beitrag wurde am Friday, den 18. July 2008 um 01:03 Uhr von phrasardeur veröffentlicht und wurde unter Neutsch, Grösse, Menge, etc., Recht, Ethik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

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Am 18. July 2008 um 09:22 Uhr
Diebesglut sollte man nie direkt anfassen, nur schon wegen den Fingerabdrücken. Pssss
Am 18. July 2008 um 09:53 Uhr
Nur komisch, dass Räuber trotz des heißen Diebesguts immer so warm angezogen sind, mit Skimützen etc. …
Am 18. July 2008 um 09:54 Uhr
Dabei geht ein Raubzug doch nur in die Hose, wenn sie kalte Füße bekommen.