Henkersmatte
Das Recht des zum Tode Verurteilten, am Tage vor seiner Hirnrichtung noch einmal richtig lange Haare tragen zu dürfen.
Das Recht des zum Tode Verurteilten, am Tage vor seiner Hirnrichtung noch einmal richtig lange Haare tragen zu dürfen.
Der Beitrag wurde am Sunday, den 29. June 2008 um 20:39 Uhr von Mark Harder veröffentlicht und wurde unter Neutsch, Recht, Ethik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

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