Fährenabsatzgesetz
Wer Fähren zum Versauf anbietet, muss auf das Widderrufrecht aufmeerksam machen.
Wer Fähren zum Versauf anbietet, muss auf das Widderrufrecht aufmeerksam machen.
Der Beitrag wurde am Wednesday, den 11. June 2008 um 18:15 Uhr von Harald veröffentlicht und wurde unter Neutsch, Ortsveränderung, Pechnik, Recht, Ethik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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Am 12. June 2008 um 08:22 Uhr
..ansonsten ist es unfähr und wird mit Bussen ersetzt.