Scherbschaft
Hinterlassen u. geschaft. durch Vermächznis.
Hinterlassen u. geschaft. durch Vermächznis.
Der Beitrag wurde am Thursday, den 28. February 2008 um 11:03 Uhr von phrasardeur veröffentlicht und wurde unter Neutsch, Wird Saft, Recht, Ethik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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Am 28. February 2008 um 19:35 Uhr
Obacht vor leuchtsinnigem Erbizideinsatz