Rundbesitz
1) Allbesitz insbes. der Erde.
2) od. in abgeminderter Form zumindest über ein bestimmtes anderes Rundstück, welches ebenso mit Füssen getreten wird
1) Allbesitz insbes. der Erde.
2) od. in abgeminderter Form zumindest über ein bestimmtes anderes Rundstück, welches ebenso mit Füssen getreten wird
Der Beitrag wurde am Wednesday, den 30. January 2008 um 11:37 Uhr von phrasardeur veröffentlicht und wurde unter Neutsch, Gequälschaft, Recht, Ethik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

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Am 30. January 2008 um 16:47 Uhr
Ohne GL ist man rundlos lücklich.